Fragen & Antworten
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen hinsichtlich der Haushaltshilfe Vest Recklinghausen.
Ist Ihre Beratung kostenlos?
Selbstverständlich. Wir kommen gerne unverbindlich und unter Beachtung der Hygienebestimmungen zu Ihnen und beraten Sie über die Möglichkeiten, die Sie je nach Pflegegrad haben. Diese Beratung ist kostenlos und Sie sind zu nichts verpflichtet.
Bekomme ich eine Rechnung von Ihnen?
Gesetzlich Versicherte bekommen keine Rechnung von uns, wir senden die Rechnung direkt an die Pflegekasse. Bei Privat Versicherten ist es wie bei Arztrechnungen: Sie erhalten von uns die Rechnung zur Weiterleitung.
Was bedeutet Entlastungsbetrag bzw. Guthaben?
Im elften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45 b SGB XI) ist festgeschrieben, dass alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich haben. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Sachleistung, die nicht auf das Pflegegeld oder andere Leistungen angerechnet wird. Die Höhe des Entlastungsbetrages ist für alle Pflegegrade gleich. Nicht genutzte Entlastungsleistungsbeträge eines Monats können angespart werden und summieren sich bei der Pflegekasse. Diese können später vollumfänglich genutzt werden. Der Anspruch auf nicht genutzte Beträge verfällt in der Regel erst zum 30. Juni des Folgejahres.
Gibt es eine Vertragsbindung?
Nein. Unsere Kunden sind nicht vertraglich gebunden. Für die reibungslose Abwicklung unterzeichnen Sie lediglich eine Abtretungserklärung, aber keinen Vertrag. Das bedeutet, Sie können auf Wunsch jederzeit die Zusammenarbeit mit uns beenden.
Macht die Kombination Pflegedienst und Alltagshilfe Sinn?
Definitiv! Meist versorgt Sie der Pflegedienst ambulant medizinisch, Arbeiten im Haushalt bleiben jedoch liegen. Wir sind pflegerisch überhaupt nicht tätig, dafür übernehmen wir gerne die Dinge, die ansonsten im Haushalt liegen bleiben würden. Somit ergänzen sich beide Bereiche perfekt.
Kommt immer dieselbe Helferin?
Ja. Es kommt immer dieselbe Helferin zur einer festen Zeit, die Sie miteinander vereinbart haben. Oft sind wir der erste Dienst, der in Ihren privaten Räumen unterstützend tätig wird und wir wissen, dass es nicht leicht ist, fremde Menschen ins eigene Heim zu lassen. Darum ist es unser Ziel, dass Sie mit Ihrer Helferin ein stabiles und dauerhaftes Vertrauensverhältnis aufbauen können.
Was passiert, wenn die Helferin ausfällt?
Bei einer geplanten Abwesenheiten der Helferin wird im Vorfeld mit Ihnen besprochen, ob es zu einer Vertretungsregelung kommen soll. Auch bei längeren Ausfallzeiten kommt eine Vertretung zum Einsatz, wenn Sie es wünschen.
Wie viel Hilfe bekomme ich?
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro monatlich. Wir rechnen mit Ihrer Pflegekasse einen Stundensatz von 36 Euro brutto zuzüglich einer Anfahrtspauschale in Höhe von 4 Euro ab. So können wir jedem Kunden, unabhängig von möglichen Guthaben, 3,25 Stunden je Monat garantieren. Besteht ein Guthaben aus nicht abgerufenen Entlastungsleistungen, ist entsprechend mehr möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ggf. andere Budgets der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie mehr Stunden benötigen und Fragen dazu haben, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne: 02368 / 8992802.
Wie erfahre ich die Höhe meines Guthabens?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Pflegekasse um Auskunft zur Höhe Ihres aktuellen Guthabens zu bitten. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Ist die Haushaltshilfe steuerlich absetzbar?
Ja, die Leistung der Haushaltshilfe Vest ist steuerlich absetzbar. Das regelt der § 35a des Einkommenssteuergesetz. Sie können 20 Prozent absetzen (maximal 4.000 Euro). Weitere Informationen finden Sie hier.
Darf jede Firma diese Art von Dienstleistung erbringen und über die Pflegekasse abrechnen?
Nein. Die zuständige Behörde zertifiziert entsprechende Anbieter. Für diese Zertifizierung muss ein Anbieter ein entsprechendes Konzept vorlegen. Dazu gehört die Beschäftigung mindestens einer fachlichen Leitung sowie die entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sämtliche in NRW zugelassene Dienstleister finden sich hier: https://pfaduia.nrw.de/
Wie dokumentieren Sie die geleisteten Stunden und die gefahrenen Kilometer?
Jede Unterstützungszeit und jeder Kilometer (Anfahrt) werden auf einem Leistungsnachweis dokumentiert und von Ihnen unterzeichnet. So haben Sie immer vollständige Transparenz über die geleisteten Stunden und den Verbrauch Ihres persönlichen Budgets bei der Pflegekasse.
Gibt es individuelle Corona-Hygienemaßnahmen?
Unsere Alltagshelferinnen und -helfer halten selbstverständlich den gebotenen Mindestabstand zu Ihnen ein. Zudem tragen unsere MitarbeiterInnen Mundschutz, Einmalhandschuhe und führen eine regelmäßige Händedesinfektion durch. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Gerne besprechen wir weitere Hygienemaßnahmen nach Wunsch.
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an!
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 02368 / 8992802
Stand: Februar 2024